Beobachtung von Objekten oder Zielpersonen, in der Fachsprache Observation genannt ist eine der wichtigsten Tätigkeiten unseres Detektivgewerbes. Verdeckte Beobachtung ist in vielen Fällen nicht zu ersetzen. Der Einsatz technischer und elektronischer Ausrüstung vereinfacht oft die Detektivtätigkeit. Die Technik ist aber häufig nur ein Hilfsmittel. Da in manchen Gerichtsverfahren die Zeugenaussage angeordnet wird. Im Arbeitsrecht werden Beobachtungen zum Nachweis von Verstößen gegen ein Wettbewerbsverbot oder bei Schwarzarbeit im Krankheitsfall durchgeführt. Ermittlungen & Observationen bei: - Vorgetäuschter Krankheit / Schwarzarbeit - Diebstahl – Betrug – Unterschlagung - Personalüberwachung - Betriebsspionage / Sabotage - Bewerber und Referenzprüfungen - Schuldnerermittlung - Verdeckte Videoüberwachung - Sicherheitsanalysen - Wettbewerbs und Patentverstöße
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